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VERSICHERUNGEN

Behandlungskosten im Ausland

Behandlungskosten (Abkürzung BK) - Diese Versicherung schützt die Reisenden vor der Notwendigkeit, die mit einer etwaigen Auslandsbehandlung verbundenen Kosten selbst zu tragen.
Sie garantiert die Rückerstattung von vorausbezahlten Behandlungskosten
und gewährleistet die Begleichung der Kosten von Arznei- und Verbandmittel, die stationäre Behandlung, den Transport zum Krankenhaus, die ärztliche Beratung, Prothesen und Brillen, die bei einem Unfall kaputt gingen, als auch der Kosten für medizinische Pflege.

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